Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Unsere Übersetzungsarbeiten werden ausschließlich zu den
vorliegenden Geschäftsbedingungen durchgeführt. Anderslautende
Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung.
1. Grundlage der Berechnung:
1.1 Übersetzungsarbeiten werden nach dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad
berechnet. Der Umfang wird entsprechend der Zeilenanzahl in der Zielsprache
ermittelt. Eine Übersetzungszeile hat durchschnittlich 55 Bruttoanschläge.
Bei Auflistungen von Einzelbegriffen gilt jeder Begriff als eine
Zeile und bei Tabellen und Verzeichnissen (syntaxloser Text), wird
aufgrund des erheblichen Mehraufwandes die Standardzeile halbiert,
oder es wird ein Stundensatz berechnet.
Der Schwierigkeit nach werden Texte eingeteilt in:
a) Einfach: Texte, die keine Fachausdrücke aus Technik, Wirtschaft,
Recht, Medizin usw. enthalten.
b) Schwierig: Texte, die Fachausdrücke enthalten, wie technische
Handbücher, Verträge, notarielle Urkunden, fachbezogene
Korrespondenz usw.
c) Besonders schwierig: Texte die, sowohl aufgrund
der verwendeten Fachterminologie als auch der Thematik vom Übersetzer über
das Sprachwissen hinaus ein vertieftes Fachwissen erfordern, sowie
Texte, die zusätzlich zur Übersetzung appellativ und mentalitätsgerecht überarbeitet
werden müssen.
Die Einstufung der Texte entsprechend der o.g. Schwierigkeitsgrade
behalten wir uns vor. Bei Eilaufträgen und solchen, die aufgrund
einer späten Zustellung ganz oder teilweise außerhalb der
regulären Arbeitszeit (z.B. abends oder über das Wochenende)
erledigt werden müssen, werden Zuschläge von 50 bis 100 %
berechnet.
2.
Mindestgebühr.
Pro Auftrag und Sprache werden mindestens 20 Zeilen berechnet
bzw. 1 Stunde in Rechnung gestellt.
3.
Zahlung:
Übersetzungsarbeiten sind Dienstleistungen, die sofort netto nach
Erhalt der Rechnung zahlbar sind. Zustellungs- und Übermittlungskosten
sind im Zeilenpreis nicht enthalten. Großaufträge in der
Regel mit 25 % Anzahlung vom Auftragswert.
4.
Liefertermin:
Die von uns angegebenen Liefertermine werden in der Regel eingehalten.
Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt,
so sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder
vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende
Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen
ausgeschlossen.
5.
Ausführung:
Alle Übersetzungen werden bestmöglich angefertigt. Fachausdrücke
werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Glossare eingereicht
werden, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare Version übersetzt.
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Übersetzung
im Standardformat, anderthalbzeilig und mit einer Zeilenlänge
von 50-55 Zeichen angefertigt.
6.
Mängelrügen:
Sprachliche, sachliche oder schreibtechnische Fehler müssen unverzüglich
gemeldet werden. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Nachbesserung bzw.
Neuübersetzung: weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber keine Korrektur, gleich aus welchem Grunde,
oder gibt er keine Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen
Frist, ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen oder die
Zahlung zu verweigern, und Wandlung bzw. Schadensersatz sind ausgeschlossen.
7.
Verjährungsfrist:
Reklamationen jeder Art können nur innerhalb einer Frist von
14 Tagen nach Lieferung geltend gemacht werden.
8.
Gew ährleistung:
Für nachweislich unmittelbar durch Übersetzungsfehler
entstandene Schäden haften wir nach Maßgabe der in Absatz
7 angegebenen Frist, bei druckreif bestellten und mit entsprechendem
Zuschlag berechneten Übersetzungen
im Einzelfall ausschließlich auf den Gegenwert der von uns
erbrachte Leistung, die Vorlage der Druckfahne ist dabei Voraussetzung.
9.
Stornierung:
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich
oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, müssen die bis zur
Stornierung entstandene Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt
eventuell angefertigten Teile der Übersetzung bezahlt werden.
10.
Erfüllungsort
und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Offenburg, sofern nicht gesetzlich
anders bestimmt.
© INKO
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